SICHERHEIT FÜR IHRE FENSTER UND TERRASSENTÜREN
Es werden zwei unterschiedliche Sicherungssysteme bei der Absicherung von Fenstern und Terrassentüren unterschieden.
Ein Sicherungssystem wird optisch verborgen im Fensterfalz montiert und bietet, nach fachgerechter Montage, mit der gewohnten Bewegung des Fenstergriffes gleichzeitig Sicherheit für die Griff- und Scharnierseite des Fensters.
Das andere System wird innen, sichtbar auf dem Fenster montiert und bietet individuellen Schutz der Griff- und Scharnierseite, mit jeweils einzelnen Produkten.
Welches der beiden Sicherungssysteme angewendet werden kann, hängt von der jeweiligen Montagesituation, dem Alter der Fenster, sowie Ihren individuellen Wünschen ab.
Beide Systeme werden immer mit geprüften, abschließbaren Fenstergriffen kombiniert.
Wir beraten Sie gerne vor Ort über die möglichen Sicherungssysteme!
GITTERROSTSICHERUNGEN
Bei einer Hausabsicherung werden oftmals die Kellerschächte außer Acht gelassen. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie Ihr Haus vom Keller bis zum Dach schützen. Die gängigste Einbruchmethode bei Kellerschächten ist das Aufhebeln. Da sind Gitterrostsicherungen eine wirksame Lösung.
Auf dem Übergang vom Rahmen zum Gitterrost liegen große stabile Metall-Halteplatten auf. Je nach Ausführung verbindet eine stabile Metallschiene, oder eine variable Kette – die bei Kunststoffschächten meist verwendet wird – die massive Metall-Halteplatte mit dem Mauerwerk.
Grundsätzlich werden Gitterrostsicherungen, immer paarweise pro Schacht angebracht.
Durch die Verwendung von Spezialschlössern, sind diese Gitterrostsicherungen auch bei speziellen Fluchtwegsvorschriften geeignet.
Gerne zeigen wir Ihnen vor Ort, wie Sie Ihren Kellerschacht ideal absichern können!
RAUCHMELDER
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz § 44 (8):
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben. Die Rauchmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes (Dezember 2003) entsprechend auszustatten.
70 % der vielen Brandtoten jährlich sterben nachts. Denn wenn wir schlafen riechen wir nichts.
So kann sich im Brandfall der tödliche Rauch unbemerkt in der gesamten Wohnung ausbreiten.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Planung der richtigen Anbringung von Rauchmeldern!